Ausreichend Platz
Der Raum – als dritte Pädagog*in – ist in der Ganztagsgestaltung immer mitzudenken und in seiner Ausstattung den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder entsprechend zur Verfügung zu stellen. Doppelnutzungen sind soweit wie möglich zu vermeiden und wenn, aufgrund der Situation vor Ort, Räume zeitlich begrenzt mehrfach genutzt werden müssen, so sind dafür verbindliche Qualitäts- und Mindeststandards festzulegen bzw. ist ein spezielles Raumnutzungskonzept zu erarbeiten. Dabei muss die Ausstattung den Ansprüchen aller Nutzungsgruppen entsprechen, ohne dabei einen Nutzungszweck zu priorisieren.
Jedem Schulkind müssen in diesem Sinne mindestens 3 qm pädagogische Nutzfläche zur Verfügung stehen.
Dem pädagogischen Fachpersonal sind schulische Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen und den gewachsenen Erfordernissen entsprechend auszustatten. Mindestens sind die Standards des Musterraumprogramms sicher zu stellen.
Für schnelle räumliche Lösungen sind das Knowhow und die Kapazitäten der freien Träger der Jugendhilfe mitzudenken. Weitere außerschulische Standorte im Sozialraum sind zu ermöglichen. Ergänzend dazu ist die Attraktivität öffentlicher Plätze zu steigern (Grünflächen, Parks, Spiel- und Bolzplätze) und es sind bezirkseigene Flächen und Räume, wie z. B. Sportanlagen, Theater, Jugendfreizeitstätten, Musikschulen, Begegnungsstätten o. a. für Ganztagsschüler*innen zu öffnen.