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FAQ - Umsetzung von Schulessen an meiner Schule

Hier versuchen wir uns in der Beantwortung von Fragen, die uns zum Thema Schulmittag erreicht haben.

An wen kann ich mich wenden

wenn weder genügend Räume noch genügend Personal zur Umsetzung des Schulessens an meiner Schule vorhanden sind?

Das Mittagessen wird als pädagogische Aufgabe der gesamten Schule gesehen. Macht dies, wenn es bei euch Probleme gibt, immer wieder deutlich! Verantwortlich für die Organisation rund um das Schulessen ist die Schulleitung. Die Schulleitung steht hier aber nicht alleine.
Wenn es um die räumliche Ausstattung geht, sind die bezirklichen Schulämter zuständig. Im Kollegium könnt ihr euch hierzu direkt an das Schulamt, den Bezirksstadtrat oder die Bezirksverordnetenversammlung wenden.
Für die personelle Ausstattung sind in erster Linie der Arbeitgeber, bzw. die Senatsverwaltung verantwortlich. Bisher sind jedoch keine zusätzlichen Personalmittel für den Aufwuchs der Essenzahlen finanziert.
Wenn du im öffentlichen Dienst angestellt bist musst du dich an die Senatsverwaltung wenden. Hilfe bekommt ihr durch euren örtlichen Personalrat (https://www.gew-berlin.de/418.php).
Arbeitest du bei einem Freien Träger, müsst ihr euch an euren Arbeitgeber wenden. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, kann dieser euch dazu mehr Informationen geben.
Beachte! Betriebs- und Personalräte können durch ihr besonderes Recht in begründeten Fällen u.a. den Arbeitgeber zu Verbesserungen bei räumlicher oder personeller Ausstattung auffordern. Das nennt sich Initiativrecht.

Wie wird die Neuregelung zum Schulessen

umgesetzt und geplant?

Die bezirklichen Schulämter, die regionalen Schulaufsichten und die Fachaufsichten für die ergänzende Förderung und Betreuung erarbeiten in sogenannten Werkstätten Pläne, wie das Schulessen an den jeweiligen Schulen umgesetzt werden soll.

Welche Möglichkeiten gibt es,

die Organisation des Schulessens mitzugestalten?

Wichtigstes Gremium in der Schule ist die Schulkonferenz, die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung (vgl. § 75 Schulgesetz Berlin). In der Regel gibt es darüber hinaus an jeder Schule einen Mittagessensausschuss (vgl. § 78 Abs. 2 Schulgesetz Berlin)
Auch die Gesamtkonferenz an deiner Schule kann genutzt werden, um das Thema der Mittagessensgestaltung zu besprechen (vgl. § 79 Schulgesetz Berlin)

Was mache ich, wenn sich gar nichts ändert?

Das kostenfreie Schulessen kommt für viele Schulen sehr kurzfristig. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Schulen die Essenssituation mit zahlreichen Herausforderungen und organisatorischen Problemen verbunden sein wird. Es stehen weder genügend Räume, noch Personal zur Verfügung. Wenn sich an deiner Schule auch nach einiger Zeit nichts zum Positiven ändert, kannst du dich an deine Bezirksverordnetenversammlung bzw. an den für Schule zuständigen Bezirksstadtrat wenden. Gerne kannst du auch deine Erfahrungen oder auch deinem Ärger über die Plattform des Ganztagsbündnisses Luft machen, siehe hier.